Unser Rathaus war lange Zeit auch Gerichtsgebäude. Die Stadtverwalter, Schultheiß und Schöffen, waren Herr über alles, auch über die Rechtsprechung. Das änderte sich erst 1811 durch König Ludwig Napoleon, als Verwaltung und Justiz in unserem Land voneinander getrennt wurden. Der Schultheiß, der vom Landherrn ernannt wurde, war für die Verfolgung zuständig. Er war also gleichzeitig öffentlicher Kläger und Polizeichef. Die sieben Schöffen bildeten das Gericht. Die Gerichtsverhandlungen waren öffentlich. Die Urteilssprüche wurden in der Öffentlichkeit vollzogen. Wenn das Gericht gesprochen hatte, öffneten sich die Gerichtstüren im ersten Stock des Rathauses, und dann wurde dem Volk das Gerichtsurteil mitgeteilt. Oft wurde die Strafe auch gleich vollzogen. Aber zuerst musste ein Geständnis da sein. Wenn nötig, benutzte man dazu die Folterbank. Auf der Rückseite des Rathauses war das Schafott für die Todesstrafe. 1816 wurde es zum letzten Mal benutzt.  Dazu brauchte es einen speziellen Beamten: den Henker. Für die ganze Provinz gab es einen, der von Stadt zu Stadt reiste. Er bezog dann für einige Tage ein Zimmer in einem der Hotels am Ort. Bei uns war das „Het wapen van Munster“, in der Nähe von Platte Stenen Brug. In Erwartung des Vollzugs der Urteile behandelte er auch kranke Tiere, konnte einen Zahn ziehen oder ein Geschwür entfernen. Das Volk sah ihn als Händler in Leben und Tod. Das Gericht bekam 1892 einen eigenen Sitz in einem wunderschönen neogotischen Gebäude am Geestersingel. Als das zu klein wurde, baute der Alkmarer Architekt Tauber 1967 einen Neubauteil hinzu, riss aber notwendigerweise dazu auch einen großen Teil des ursprünglichen Gebäudes ab. Schließlich kam es 1996 zu einem völlig neuen Gebäude am Kruseman van Eltenweg. Seit 2013 ist das Alkmarer Gericht selbständiger Bestandteil  des Gerichts für Nordholland, das aus einer Fusion zwischen den Gerichten Haarlem und Alkmaar entstand.